Landesregierung hat kein Interesse an der Förderung einer Ausbildung
von GebärdensprachdozentInnen / -lehrerInnen
Im Mai 2013 haben die Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Gudrun Pieper (beide CDU) eine Kleine Anfrage bezüglich der Ausbildung von GebärdensprachdozentInnen / -lehrerInnen in Niedersachsen eingereicht. Die gehörlosen Menschen bzw. Menschen mit hochgradiger Hörbehinderung sind im beruflichen und gesellschaftlichen Leben auf die Kommunikation mittels Gebärdensprache angewiesen. Beide Abgeordneten unterstützen die Förderung und Ausbildung von GebärdensprachdozentInnen / -lehrerInnen um den Nachfragebedarf von Unterrichtsangeboten in Gebärdensprache im Land Niedersachsen zukünftig zu decken.
Die Ministerin Frau C. Rundt vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration beantwortete die Kleine Anfrage hiermit, das aufgrund der technischen Entwicklungen für hörgeschädigte Menschen, die Möglichkeiten gäbe, trotz der Hörbehinderung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dennoch gibt es Menschen, denen aufgrund ihrer Hörschädigung nur mit der Hilfe von Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetschern eine zufriedenstellende Kommunikation möglich ist. Desweiteren hält die Landesregierung eine Verordnungsregelung zur Ausbildung und Prüfung von Gebärdensprachdozenten entbehrlich.
Frau Dr. phil. C. Voigt-Kehlenbeck (Fachhochschule Ostfalia) hat gemeinsam mit dem NIGGGS e.V. eine Stellungnahme zu der Antwort von der Ministerin C. Rundt verfasst und diese der CDU-Fraktion überbracht. Auch der Landesbehindertenbeauftragte Herr Finke wurde vom Vertreter im Niedersächsischen Landesbehindertenbeitrat über die "abwegige Antwort der Ministerin" informiert.
Kleine Anfrage 17-357 und Stellungnahme hierzu
Siehe auch hier: Dozenten-Ausbildung