Rechtsanspruch auf Hausgebärdensprachkurs für Eltern gehörloser Kinder
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der Anspruch der Eltern bejaht wird.
Unter anderem wird geschrieben:
Anspruch als (flexible) Hilfe zur Erziehung an § 27 SGB VIII
Die mangelnde Kommunikationsfähigkeit der Eltern und die damit notwendigerweise einhergehenden Beeinträchtigungen ihrer erzieherischen Möglichkeiten bedingen zwangsläufig die Annahme einer erzieherischen Bedarfssituation des Kindes.
Dieser kann durch die Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachkurs abgeholfen werden, sodass es sich auch um die geeignete und notwendige Hilfe handelt.
Im Fazit wird geschrieben:
Nach Einschätzung des Instituts besteht ein Anspruch gegenüber dem Jugendamt auf Übernahme der Kosten für den Gebärdensprachkurs der Eltern als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII
Veröffentlichung in DAS JUGENDAMT 2015, H. 2
Rehabilitationsrecht
Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachkurs für Eltern eines hörbehinderten Kindes – zugleich Auseinandersetzung mit LSG BW 18.7.2013 – L 7 SO 4642/1
Allen Eltern sei geraten einen Antrag beim Jugendamt zu stellen – hier ein Musterantrag
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