Kostenübernahme für Gebärdensprachkurse
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016
- S 14 KR 760/14 -
Das SG Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
Zugunsten eines Mannes, der von einer Taubheit bedroht ist, hat er als gesetzlich Versicherter das Recht die Kosten des Gebärdensprachkurses von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Das hat das Sozialgericht Koblenz in einem veröffentlichenten Urteil entschieden.
Quelle: Juris
A K T U E L L :
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.01.2017
- L 5 KR 63/16 -
Das LSG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache nicht aufkommen müssen.
Der Kläger hat Anspruch auf Eingliederungshilfe zum Erlernen der Gebärdensprache. Verfahren wird nach § 14 SGB IX die Bearbeitung des Antrages und der Antragsempfänger leitet diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Rehabilationsträger weiter.