Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)

Am 22.06.2017 hat das Bundeskabinett EMöGG verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet, dass Menschen mit einer Hörbehinderung künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen haben.